Steinschleuder

Die Steinschleuder ist eine altbewährte Distanzwaffe, welche schon im Mittelalter bekannt war. Heute wird die Steinschleuder überwiegend aus sportlichen Gründen benutzt.

Das Prinzip einer Schleuder ist denkbar einfach. Ein harter Gegenstand bzw. ein Geschoss wird mittels eines dehnbaren Aufzuges gespannt und mittels einfacher Zugkräfte weggeschleudert. Dieses Prinzip ist seit je her unverändert, nur die Schleudern an sich wurden wesentlich stabiler und genauer, was die Treffsicherheit angeht.

Heute werden die Schleudern aus unzerstörbaren Materialien hergestellt, auch das Zugband besteht aus flexibleren und dehnfähigeren Gummis. Hierdurch können größere Zugkräfte ausgelöst werden, was eine wesentlich höhere Reichweite ermöglicht. Die Geschosse sind heute meist Kunsstoffkügelchen oder Stahlkugeln, die eine verbflüffende Durchschlagskraft entwickeln können.

Auch das Nachladen ist einfacher geworden. Moderen Schleudern haben im Griffstück einen Kugelspeicher, womit die Geschosse innerhalb kürzester Zeit nachgeführt werden können.

Vorteile einer Steinschleuder:

  • sehr günstiger Preis in der Anschaffung
  • Muniton liegt quasi auf der Straße (z.B. Steine) und ist unerschöpflich
  • sehr unempfindlich und robust
  • hohe Abgabefreuenz möglich

Nachteile einer Steinschleuder:

  • einiges an Übung erforderlich

Rechtliches:

Eine Steinschleuder unterliegt grundsätzlich nicht dem Waffengesetz. Verboten ist aber eine Armstütze oder eine vergleichbare Vorrichtung (sogenannte Präzisionsschleudern) sowie vergleichbare Vorrichtungen.
(WaffG, Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.3.7 in Verbindung mit Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.3)

Zusammenfassung:

Eine heutige “Steinschleuder” hat mit den Geräten aus der Kindheit nicht mehr viel zu tun sondern ist eine echte Alternative in Sachen legale Selbstverteidigungswaffe.

One Response to “Steinschleuder”

  1. Wie kann eine Schleuder der Selbstverteidigung dienen ?

    Wenn ein Angreifer nahe ist, nützt sie nichts, ist er fern, kann man ihm ausweichen.

    Einen Richter davon zu überzeugen, dass man auf mindestens mehrere Meter Entfernung hin in einer Notwehrsituation war, dürfte schwierig werden. Ohne (sehr (!) glaubwürdige) Zeugen geht da gar nichts.

    Unbeteiligte hingegen trifft man schnell, und ein Auge ist schnell zerstört.

    Kurz: Wer eine Anzeige wg. gefährlicher oder schwerer Körperverletzung und dann eine Vorstrafe will, soll sich unbedingt mit einer Schleuder ausstatten und sie auf Distanz verwenden.

    Wer sich verteidigen will, sollte was anderes nehmen.

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